INFORMATIVES UND AKTUELLES
Wozu eine Krankenversicherung?
Wer in der Schweiz wohnt, muss innerhalb von drei Monaten nach der
Wohnsitznahme
oder der Geburt obligatorisch eine Grundversicherung abschliessen.
Die Leistungen
sind bei allen Kassen identisch. Die Prämien unterscheiden
sich gross.
Begriffe: Krankheit, Unfall und Mutterschaft
Krankheit ist jede Beeinträchtigung der körperlichen oder
geistigen Gesundheit, die
nicht Folge eines Unfalles ist und die eine medizinische Untersuchung
oder Behandlung
erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. Unfall
ist die plötzliche, nicht be-
absichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen
äusseren Faktors auf den
menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen
oder geistigen Ge-
sundheit zur Folge hat. Mutterschaft umfasst Schwangerschaft und
Niederkunft sowie
die nachfolgende Erholungszeit der Mutter.
Versicherungspflichtige Personen?
Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz (mit wenigen Ausnahmen)
muss sich innert
drei Monaten nach der Wohnsitznahme oder der Geburt in der Schweiz
für Krankenpflege
versichern oder von ihrem gesetzlichen Vertreter beziehungsweise
ihrer gesetzlichen
Vertreterin versichern lassen.
Wahl der Versicherung
Die Krankenkassen sind verpflichtet, jede versicherungspflichtige
Person mit Wohnsitz in
ihrem Tätigkeitsgebiet ohne Einschränkung (keine Gesundheitsprüfung)
aufzunehmen.
Welche Leistungen deckt die Grundversicherung (KVG) ab?
Die obligatorische Krankenversicherung übernimmt die Kosten
für Leistungen, die für
Diagnose und Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen entstehen.
Untersuchungen, Behandlungen und Pflegemassnahmen, die ambulant,
bei Hausbe-
suchen, stationär, teilstationär oder in einem Pflegeheim
- Ärzten oder Ärztinnen
- Chiropraktoren oder Chiropraktorinnen oder von
- Personen, die auf Verordnung oder im Auftrag eines Arztes oder
einer Ärztin Leistungen
erbracht werden.
Die ärztlich oder unter den vom Bundesrat bestimmten Voraussetzungen
von Chiro-
praktoren oder Chiropraktorinnen verordneten Analysen, Arzneimittel
und der Unter-
suchung und Behandlung dienenden Mittel oder Gegenstände:
- Beitrag an die Kosten von ärztlich verordneten Badekuren
ärztlich durchgeführte oder ver-
ordneten Massnahmen der medizinischen Rehabilitation
- Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung eines Spitals
- Aufenthalt in teilstationären Einrichtungen
- Beiträge an medizinisch notwendige Transportkosten sowie
an die Rettungskosten
- Rechnungen der Apotheken für die Abgabe von verordneten Arzneimittel
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