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INFORMATIVES UND AKTUELLES

Wozu eine Krankenversicherung?
Wer in der Schweiz wohnt, muss innerhalb von drei Monaten nach der Wohnsitznahme
oder der Geburt obligatorisch eine Grundversicherung abschliessen. Die Leistungen
sind bei allen Kassen identisch. Die Prämien unterscheiden sich gross.

Begriffe: Krankheit, Unfall und Mutterschaft
Krankheit ist jede Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit, die
nicht Folge eines Unfalles ist und die eine medizinische Untersuchung oder Behandlung
erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. Unfall ist die plötzliche, nicht be-
absichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den
menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Ge-
sundheit zur Folge hat. Mutterschaft umfasst Schwangerschaft und Niederkunft sowie
die nachfolgende Erholungszeit der Mutter.

Versicherungspflichtige Personen?
Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz (mit wenigen Ausnahmen) muss sich innert
drei Monaten nach der Wohnsitznahme oder der Geburt in der Schweiz für Krankenpflege
versichern oder von ihrem gesetzlichen Vertreter beziehungsweise ihrer gesetzlichen
Vertreterin versichern lassen.

Wahl der Versicherung
Die Krankenkassen sind verpflichtet, jede versicherungspflichtige Person mit Wohnsitz in
ihrem Tätigkeitsgebiet ohne Einschränkung (keine Gesundheitsprüfung) aufzunehmen.
Welche Leistungen deckt die Grundversicherung (KVG) ab?
Die obligatorische Krankenversicherung übernimmt die Kosten für Leistungen, die für
Diagnose und Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen entstehen.

Untersuchungen, Behandlungen und Pflegemassnahmen, die ambulant, bei Hausbe-
suchen, stationär, teilstationär oder in einem Pflegeheim
- Ärzten oder Ärztinnen
- Chiropraktoren oder Chiropraktorinnen oder von
- Personen, die auf Verordnung oder im Auftrag eines Arztes oder einer Ärztin Leistungen
  erbracht werden.

Die ärztlich oder unter den vom Bundesrat bestimmten Voraussetzungen  von Chiro-
praktoren oder Chiropraktorinnen verordneten Analysen, Arzneimittel und der Unter-
suchung und Behandlung dienenden Mittel oder Gegenstände:
- Beitrag an die Kosten von ärztlich verordneten Badekuren ärztlich durchgeführte oder ver-
  ordneten Massnahmen der medizinischen Rehabilitation
- Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung eines Spitals
- Aufenthalt in teilstationären Einrichtungen
- Beiträge an medizinisch notwendige Transportkosten sowie an die Rettungskosten
- Rechnungen der Apotheken für die Abgabe von verordneten Arzneimittel