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KRANKENKASSEN: Spar-Tipps!

Wie man in der obligatorischen Grundversicherung (KVG) Prämien sparen kann

PDF-Dokument: Versicherungs-Übersicht und Versicherungs-Merkblatt

Tipp 1 – Ausschluss der Unfalldeckung
Wer mehr als acht Stunden pro Woche arbeitet, ist durch den Arbeitgeber gemäss
Gesetz (UVG) für Betriebs- und Nichtbetriebsunfall versichert. Die Unfalldeckung
kann somit von der obligatorischen Grundversicherung ausgeschlossen werden.
Indem Sie die Unfalldeckung gemäss UVG durch Ihren Arbeitgeber bestätigen
lassen, entfällt die Prämie für die Unfalldeckung. Sobald die Deckung gemäss
UVG ganz oder teilweise aufhört, wird sie automatisch in die Krankenkasse ein-
geschlossen (KVG). Die Prämien sind ab diesem Zeitpunkt zu bezahlen.

Tipp 2 – Wählen einer höheren Franchise

Bei einer höheren Franchise von 400, 600, 1200 und 1500 Franken und bei Kindern
150, 300 und 375 Franken gewährt die Krankenkasse einen Prämienrabatt.

Franchise

Erwachsene
Fr. 400
Fr. 600
Fr. 1'200
Fr. 1'500

Kinder bis 18 Jahre
Fr. 150
Fr. 300
Fr. 375
max. Rabatt


8 %
15%
30%
40%


15%
30%
40%

Tipp 3 – HMO-Modell
Die Versicherten können bei solchen Lösungen bis zu 20 Prozent Prämien sparen.
In HMO-Zentren arbeiten die Ärzte und Ärztinnen mit einer festen Anstellung. Wenn
der Versicherte krank ist, muss er immer zuerst dieses Gesundheitszentrum kon-
sultieren. Der behandelnde Arzt kriegt für seine medizinische Betreuung eine
Monats pauschale. Der HMO-Arzt entscheidet, ob der Versicherte von einer Spe-
zialistin oder einem Spezialisten behandelt werden muss. Bei Notfällen muss sich
der Versicherte immer zuerst an die HMO-Praxis wenden. Falls niemand erreichbar
ist oder der Versicherte sich ausserhalb des Wohn- und Arbeitsortes befindet, kann
er sich beim nächsten Notfallarzt anmelden.

Tipp 4 - Hausarzt-Modell
Freipraktizierende Ärzte haben mit den Krankenkassen einen Vertrag abgeschlossen.
Aus einer vorgegebenen Arztliste wählt der Versicherte einen Arzt aus. Die Prämien
können sich bis zu 20 Prozent reduzieren. Hiermit verzichtet der Versicherte auf die
freie Arztwahl. Der Versicherte muss sich immer zuerst vom Hausarzt behandeln
lassen – Ausnahme bei Notfällen. Erst wenn es die Behandlung erfordert, werden
die Versicherten dem Spezialisten überwiesen.

Tipp 5 – Trennung Grund- und Zusatzversicherung

Bei dem Wechsel der obligatorischen Grundversicherung kann die bisherige Kranken-
kasse die Kündigung der freiwilligen Zusatzversicherungen nicht mehr erzwingen. Für
Leute, die alters- oder krankheitshalber keinen Zusatz mehr versichern könnten, ist
dies ein wesentlicher Vorteil. Die Grundversicherung kann grundsätzlich jedes Jahr
ohne Deckungsverluste gewechselt werden. Suchen Sie sich ein Grundversicherer,
der Ihnen günstige Prämien anbietet. Die Leistungen sind bei allen Krankenkassen
identisch.

Tipp 6 – Kollektiv-Verträge
Die Krankenkassen bieten im Rahmen der Zusatzversicherung Kollektiv-Verträge an.
Die Verträge bieten Prämienvergünstigungen an. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeit-
geber oder Berufsverband, ob ein Kollektiv-Vertrag besteht.

Tipp 7 - Prüfen Sie den Jugendrabatt

Bisher bestand nur für Jugendliche in Ausbildung Anspruch auf einen Rabatt. Gewisse
Krankenkassen haben wegen des schwierigen Nachweises trotzdem Prämienrabatte
gewährt. Neu kann den Jugendlichen zwischen 18 und 25 Jahren ein Rabatt zugestan
den werden. Prüfen Sie diese Regelung bei Ihrer Krankenkasse. Die Höhe des Ra-
battes ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich.

Tipp 8 - Sistierung der Krankenkasse während Militärdienst
Wer länger als 60 Tage Militärdienst leistet, kann die obligatorische Grundversicherung
für diese Zeit sistieren. Die Krankenkasse benötigt für die Durchführung der Sistierung
einen entsprechenden Nachweis vom Militär. Für die Dienstzeit deckt die Militärver-
sicherung die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen in der allgemeinen
Abteilung.

Tipp 9 - Anspruch auf Prämienverbilligung

Die Prämienverbilligung ist für Personen in minimalen Einkommens- und Vermögens-
Verhältnissen gedacht. Wie die Verbilligung bzw. Subventionen verteilt werden, ent-
scheidet der Wohnsitz-Kanton. Über mögliche Prämienverbilligungen muss der Kanton
die Versicherten regelmässig informieren. Die Kassen müssen zwingend mit dem
Kanton zusammenarbeiten. Sie haben dafür zu sorgen, dass die Verbilligungen ohne
Verzug den Berechtigten zukommen.


INFORMATIONEN AUS DER PRAXIS

Wichtige Neuerungen bei Kündigung
Wenn Sie die obligatorische Grundversicherung kündigen wollen, dann muss das
Kündigungsschreiben bis am 30. November beim Versicherer eintreffen, unab-
hängig ob die neue Prämie „gültig für das nächste Jahr“ höher, gleich hoch oder tiefer
ist als vorher.

Sistierung der Krankenkasse während Militärdienst
Wer länger als 60 Tage Militärdienst leistet, kann die obligatorische Grundversicherung
für diese Zeit sistieren. Die Krankenkasse benötigt einen entsprechenden Nachweis.
Für diese Zeit deckt die Militärversicherung die Kosten für ambulante und stationäre Be-
handlungen in der allgemeinen Abteilung.

Prüfen Sie den Jugendrabatt
Bisher bestand nur für Jugendliche in Ausbildung Anspruch auf einen Rabatt. Gewisse
Krankenkassen haben wegen des schwierigen Nachweises trotzdem Prämienrabatte
gewährt. Neu kann den Jugendlichen zwischen 18 und 25 Jahren ein Rabatt zugestan-
den werden. Prüfen Sie diese Regelung bei Ihrer Krankenkasse. Die Höhe des Rabattes
ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich.

Anspruch auf Prämienverbilligung
Die Prämienverbilligung ist für Personen in bescheidenen Einkommens- und Vermögens-
Verhältnissen gedacht. Wie die Verbilligung bzw. Subventionen verteilt werden, ent-
scheidet der Wohnsitz-Kanton. Über mögliche Prämienverbilligungen muss der Kanton
die Versicherten regelmässig informieren. Die Kassen müssen zwingend mit dem Kanton
zusammenarbeiten. Sie haben dafür zu sorgen, dass die Verbilligungen ohne Verzug den
Berechtigten zukommen.

Saisonier
Neu können auch Saisoniers, welche die Voraussetzungen erfüllen, von der Prämienver-
billigung profitieren. Die Kantone sorgen dafür, dass bei der Überprüfung der Anspruchs-
voraussetzungen, insbesondere auf Antrag der versicherten Person, die aktuellsten Ein-
kommens- und Familienverhältnisse berücksichtigt werden. Falls Sie dies selber kontrol-
lieren möchten, fragen Sie bei Ihrer Wohngemeinde nach.

Grund- und Zusatzversicherung trennen
Bei dem Wechsel der obligatorischen Grundversicherung kann die bisherige Kranken-
kasse die Kündigung der freiwilligen Zusatzversicherungen nicht mehr erzwingen. Für
Leute, die alters- oder krankheitshalber keinen Zusatz mehr versichern könnten, ist dies
ein wesentlicher Vorteil. Die Grundversicherung kann grundsätzlich jedes Jahr ohne
Deckungsverluste gewechselt werden.

Vermeiden Sie Mehrjahresverträge
Die meisten Krankenkassen bieten im Rahmen der Zusatzversicherungen Jahres-
verträge an. Wenn Sie die Versicherung nicht kündigen, dann verlängert sie sich still-
schweigend um ein weiteres Jahr. Prüfen Sie den Antrag und die Bedingungen, bevor
Sie den Vertrag unterschreiben.