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KRANKENKASSEN: Spar-Tipps!
Wie man in der obligatorischen Grundversicherung (KVG) Prämien
sparen kann
PDF-Dokument: Versicherungs-Übersicht
und Versicherungs-Merkblatt
Tipp 1 – Ausschluss der Unfalldeckung
Wer mehr als acht Stunden pro Woche arbeitet, ist durch
den Arbeitgeber gemäss
Gesetz (UVG) für Betriebs- und Nichtbetriebsunfall versichert.
Die Unfalldeckung
kann somit von der obligatorischen Grundversicherung ausgeschlossen
werden.
Indem Sie die Unfalldeckung gemäss UVG durch Ihren Arbeitgeber
bestätigen
lassen, entfällt die Prämie für die Unfalldeckung.
Sobald die Deckung gemäss
UVG ganz oder teilweise aufhört, wird sie automatisch in die
Krankenkasse ein-
geschlossen (KVG). Die Prämien sind ab diesem Zeitpunkt zu
bezahlen.
Tipp 2 – Wählen einer höheren Franchise
Bei einer höheren Franchise von 400, 600, 1200 und 1500 Franken
und bei Kindern
150, 300 und 375 Franken gewährt die Krankenkasse einen Prämienrabatt.
Franchise
Erwachsene
Fr. 400
Fr. 600
Fr. 1'200
Fr. 1'500
Kinder bis 18 Jahre
Fr. 150
Fr. 300
Fr. 375 |
max.
Rabatt
8 %
15%
30%
40%
15%
30%
40%
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Tipp 3 – HMO-Modell
Die Versicherten können bei solchen Lösungen
bis zu 20 Prozent Prämien sparen.
In HMO-Zentren arbeiten die Ärzte und Ärztinnen mit einer
festen Anstellung. Wenn
der Versicherte krank ist, muss er immer zuerst dieses Gesundheitszentrum
kon-
sultieren. Der behandelnde Arzt kriegt für seine medizinische
Betreuung eine
Monats pauschale. Der HMO-Arzt entscheidet, ob der Versicherte von
einer Spe-
zialistin oder einem Spezialisten behandelt werden muss. Bei Notfällen
muss sich
der Versicherte immer zuerst an die HMO-Praxis wenden. Falls niemand
erreichbar
ist oder der Versicherte sich ausserhalb des Wohn- und Arbeitsortes
befindet, kann
er sich beim nächsten Notfallarzt anmelden.
Tipp 4 - Hausarzt-Modell
Freipraktizierende Ärzte haben mit den Krankenkassen
einen Vertrag abgeschlossen.
Aus einer vorgegebenen Arztliste wählt der Versicherte einen
Arzt aus. Die Prämien
können sich bis zu 20 Prozent reduzieren. Hiermit verzichtet
der Versicherte auf die
freie Arztwahl. Der Versicherte muss sich immer zuerst vom Hausarzt
behandeln
lassen – Ausnahme bei Notfällen. Erst wenn es die Behandlung
erfordert, werden
die Versicherten dem Spezialisten überwiesen.
Tipp 5 – Trennung Grund- und Zusatzversicherung
Bei dem Wechsel der obligatorischen Grundversicherung kann die bisherige
Kranken-
kasse die Kündigung der freiwilligen Zusatzversicherungen nicht
mehr erzwingen. Für
Leute, die alters- oder krankheitshalber keinen Zusatz mehr versichern
könnten, ist
dies ein wesentlicher Vorteil. Die Grundversicherung kann grundsätzlich
jedes Jahr
ohne Deckungsverluste gewechselt werden. Suchen Sie sich ein Grundversicherer,
der Ihnen günstige Prämien anbietet. Die Leistungen sind
bei allen Krankenkassen
identisch.
Tipp 6 – Kollektiv-Verträge
Die Krankenkassen bieten im Rahmen der Zusatzversicherung
Kollektiv-Verträge an.
Die Verträge bieten Prämienvergünstigungen an. Erkundigen
Sie sich bei Ihrem Arbeit-
geber oder Berufsverband, ob ein Kollektiv-Vertrag besteht.
Tipp 7 - Prüfen Sie den Jugendrabatt
Bisher bestand nur für Jugendliche in Ausbildung Anspruch auf
einen Rabatt. Gewisse
Krankenkassen haben wegen des schwierigen Nachweises trotzdem Prämienrabatte
gewährt. Neu kann den Jugendlichen zwischen 18 und 25 Jahren
ein Rabatt zugestan
den werden. Prüfen Sie diese Regelung bei Ihrer Krankenkasse.
Die Höhe des Ra-
battes ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich.
Tipp 8 - Sistierung der Krankenkasse während Militärdienst
Wer länger als 60 Tage Militärdienst leistet, kann die
obligatorische Grundversicherung
für diese Zeit sistieren. Die Krankenkasse benötigt für
die Durchführung der Sistierung
einen entsprechenden Nachweis vom Militär. Für die Dienstzeit
deckt die Militärver-
sicherung die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen
in der allgemeinen
Abteilung.
Tipp 9 - Anspruch auf Prämienverbilligung
Die Prämienverbilligung ist für Personen in minimalen
Einkommens- und Vermögens-
Verhältnissen gedacht. Wie die Verbilligung bzw. Subventionen
verteilt werden, ent-
scheidet der Wohnsitz-Kanton. Über mögliche Prämienverbilligungen
muss der Kanton
die Versicherten regelmässig informieren. Die Kassen müssen
zwingend mit dem
Kanton zusammenarbeiten. Sie haben dafür zu sorgen, dass die
Verbilligungen ohne
Verzug den Berechtigten zukommen.
INFORMATIONEN AUS DER PRAXIS
Wichtige Neuerungen bei Kündigung
Wenn Sie die obligatorische Grundversicherung kündigen wollen,
dann muss das
Kündigungsschreiben bis am 30. November beim Versicherer eintreffen,
unab-
hängig ob die neue Prämie „gültig für
das nächste Jahr“ höher, gleich hoch oder tiefer
ist als vorher.
Sistierung der Krankenkasse während Militärdienst
Wer länger als 60 Tage Militärdienst leistet, kann die
obligatorische Grundversicherung
für diese Zeit sistieren. Die Krankenkasse benötigt einen
entsprechenden Nachweis.
Für diese Zeit deckt die Militärversicherung die Kosten
für ambulante und stationäre Be-
handlungen in der allgemeinen Abteilung.
Prüfen Sie den Jugendrabatt
Bisher bestand nur für Jugendliche in Ausbildung Anspruch auf
einen Rabatt. Gewisse
Krankenkassen haben wegen des schwierigen Nachweises trotzdem Prämienrabatte
gewährt. Neu kann den Jugendlichen zwischen 18 und 25 Jahren
ein Rabatt zugestan-
den werden. Prüfen Sie diese Regelung bei Ihrer Krankenkasse.
Die Höhe des Rabattes
ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich.
Anspruch auf Prämienverbilligung
Die Prämienverbilligung ist für Personen in bescheidenen
Einkommens- und Vermögens-
Verhältnissen gedacht. Wie die Verbilligung bzw. Subventionen
verteilt werden, ent-
scheidet der Wohnsitz-Kanton. Über mögliche Prämienverbilligungen
muss der Kanton
die Versicherten regelmässig informieren. Die Kassen müssen
zwingend mit dem Kanton
zusammenarbeiten. Sie haben dafür zu sorgen, dass die Verbilligungen
ohne Verzug den
Berechtigten zukommen.
Saisonier
Neu können auch Saisoniers, welche die Voraussetzungen erfüllen,
von der Prämienver-
billigung profitieren. Die Kantone sorgen dafür, dass bei der
Überprüfung der Anspruchs-
voraussetzungen, insbesondere auf Antrag der versicherten Person,
die aktuellsten Ein-
kommens- und Familienverhältnisse berücksichtigt werden.
Falls Sie dies selber kontrol-
lieren möchten, fragen Sie bei Ihrer Wohngemeinde nach.
Grund- und Zusatzversicherung trennen
Bei dem Wechsel der obligatorischen Grundversicherung kann die bisherige
Kranken-
kasse die Kündigung der freiwilligen Zusatzversicherungen nicht
mehr erzwingen. Für
Leute, die alters- oder krankheitshalber keinen Zusatz mehr versichern
könnten, ist dies
ein wesentlicher Vorteil. Die Grundversicherung kann grundsätzlich
jedes Jahr ohne
Deckungsverluste gewechselt werden.
Vermeiden Sie Mehrjahresverträge
Die meisten Krankenkassen bieten im Rahmen der Zusatzversicherungen
Jahres-
verträge an. Wenn Sie die Versicherung nicht kündigen,
dann verlängert sie sich still-
schweigend um ein weiteres Jahr. Prüfen Sie den Antrag und
die Bedingungen, bevor
Sie den Vertrag unterschreiben. |
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